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Infos zum Reisen mit Cannabis als Cannabispatient.

Immer wieder erhalten wir Anfragen wie es sich verhält als Cannabispatient mit seiner Medizin zu Reisen.

Heute möchten wir dir ein paar Tipps geben, wie du dich verhalten musst, damit du sicher und ohne Probleme dein Cannabis Urlaub geniessen kannst (zum jetzigen Zeitpunkt).

Da wir Cannabispatienten immer wie mehr werden und die medizinische Wichtigkeit von Cannabis in den verschiedensten Gesundheitsbereichen bewiesen ist, möchten wir auf keinem Falle auf unsere Medizin in dem Urlaub verzichten.

Aber wie ist es, wenn wir nun ins Flugzeug einsteigen und eine Auslandsreise mit CannabisUrlaub starten möchten?

Es gibt Bestimmungen zwischen Vertragsstaaten und Nicht-Vertragssaaten innerhalb des Schengener Abkommens.

Zurzeit befinden sind folgende Vertragsstaaten im Schengener Abkommen:

Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn (Quelle: (D) Auswärtiges Amt)

Um mit seiner Medizin innerhalb des Schengener Abkommen zu Reisen benötigst du eine Bescheinigung von bis zu 30 Tagen.

  • Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung - Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens – ( D - Download)

Dieses Formular musst du auf deine Reise mitführen.

Zusätzlich benötigst du eine gesonderte Bescheinigung, die vor Reiseantritt von deinem behandelten Arzt beglaubigt werden muss.

  • Zuständige Behörden für Beglaubigungen der Bescheinigungen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln in den einzelnen Bundesländern ( D - Download)

Aber was ist, wenn wir nach Jamaika, USA, Rumänien, Kroatien, Bulgarien, Grossbritannien, Irland, Zypern oder Sri Lanka unseren Cannabis Urlaub verbringen möchten?

In diesem Fall benötigst du unbedingt eine « (D) mehrsprachige Bescheinigung» die von deinem behandelnden Arzt ausgefüllt werden muss und eine Gültigkeit von 30 Tagen hat. Ebenso benötigst du wieder eine Beglaubigung der zuständigen Landesgesundheitsbörde.

Auf alle Fälle ist es wichtig, sich vor Reisebeginn immer mit den nationalen Bestimmungen auseinander zu setzen und sich neueste Informationen einzuholen.

In einigen Ländern gilt zusätzlich eine «Importgenehmigung», was das Einführen von Cannabis betrifft. Unser Tipp dazu: Einfach die entsprechende Botschaft im Zielland per Mail anschreiben und den Sachverhalt klar darstellen.

Wichtig!

Nehme dir die Zeit vor Reisebeginn alles gut abzuklären, auch wenn es etwas Zeit kostet. Wenn du alle deine Formulare aber sicher vor Reisebeginn in deiner Tasche hast, kannst du deinen CannabisUrlaub in vollen Zügen geniessen.

Da immer mehr auf das Rauchen verzichten und zum Vaporisier greifen gibt es auch hier einige Bestimmungen zum Mitführen von LITHIUM-BATTERIEN.

Hast du Fragen, können wir dir helfen, benötigst du ein Reiseangebot für ein cannabisfreundliches Hotel?  

Wir sind für dich da!

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