Das Cannabisgesetz gilt wie geplant ab 01.04.2024
Nach langen Diskussionen hat der deutsche Bundestag am 23. Februar 2024 ein Gesetz verabschiedet, das den Umgang mit Cannabis neu regelt. Dieses Gesetz erlaubt es Erwachsenen, bis zu 50 Gramm Cannabis für den privaten Konsum zu besitzen und bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenbedarf anzubauen. Im öffentlichen Raum wird der Besitz auf bis zu 25 Gramm begrenzt. Die neue Regelung tritt am 1. April 2024 in Kraft.
Zudem wird die Einrichtung von sogenannten Cannabis-Clubs ab dem 1. Juli 2024 möglich sein, in denen Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis anbauen und konsumieren können. Diese Clubs dürfen jedoch keine Werbung machen und müssen eine begrenzte Mitgliederzahl von höchstens 500 Personen aufweisen. Die Ausgabe von Cannabis an Mitglieder ist auf maximal 25 Gramm pro Tag bzw. 50 Gramm pro Monat limitiert, für 18- bis 21-Jährige gelten strengere Regeln hinsichtlich der THC-Konzentration.
Ein wichtiger Aspekt des Gesetzes ist der verbesserte Gesundheits- und Jugendschutz. Durch die Legalisierung und Regulierung soll der Schwarzmarkt eingedämmt und die Qualität des Cannabis gesichert werden, um Gesundheitsrisiken durch verunreinigte Produkte zu minimieren. Zugleich sollen strenge Regelungen den Zugang von Minderjährigen zu Cannabis verhindern und den Konsum in deren Gegenwart unterbinden.
Trotz der Legalisierung bestehen weiterhin Regeln, die den Konsum in der Öffentlichkeit, besonders in der Nähe von Schulen und Kindertagesstätten, einschränken. Auch für Autofahrer sind Änderungen geplant, wobei ein gesetzlicher Grenzwert für den THC-Gehalt im Blut ähnlich den Regelungen für Alkohol eingeführt werden soll. Die genauen Grenzwerte stehen allerdings noch zur Diskussion.
Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland markiert eine signifikante Änderung in der Drogenpolitik des Landes und zielt darauf ab, den Konsum zu regulieren, den Schwarzmarkt zu bekämpfen und den Gesundheitsschutz zu verbessern. Dennoch gibt es auch Kritik an dem Gesetz, insbesondere hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf den Jugendschutz und die Verkehrssicherheit.
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