Cannabis Aktivitäten in Lateinamerika und der Karibik: Chile
Die vom chilenischen Gesundheitsministerium erlassenen Obersten Verordnungen Nr. 404/1983 (Betäubungsmittelverordnung), Nr. 405/1983 (Psychotropieproduktverordnung) und Nr. 84/2015 (Änderung der vorstehenden Verordnungen) erlauben in qualifizierten Fällen und zu wissenschaftlichen Forschungszwecken die Verwendung von Cannabis, Cannabisharz, Extrakten und Cannabistinkturen, einschließlich der Herstellung von Arzneimitteln für den menschlichen Gebrauch, in jedem Fall mit vorheriger Genehmigung und Kontrolle durch das chilenische Institut für öffentliche Gesundheit.
Ebenso wird festgelegt, dass pharmazeutische Spezialitäten, die Cannabis, Cannabisharz, Cannabisextrakte und Tinkturen enthalten, in Apotheken oder Labors auf ärztliche Verordnung, die mit Existenzkontrolle erhältlich ist, an die Öffentlichkeit abgegeben werden können....
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